Abgaben

Ortstaxe Wien richtig abrechnen

Ortstaxe in Wien: 5 % des Nächtigungsentgelts, quartalsweise an die MA 6. Regeln, Fristen, Befreiungen und ein konkretes Rechenbeispiel.

Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit

Ruhig gedeckte Wiener Altbau-Suite – Sinnbild sauberer Ortstaxen-Abrechnung

Die Ortstaxe ist die Steuer, die kaum jemand mag und die trotzdem fast niemand richtig behandelt. Dabei ist sie nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz zwingend, wird streng kontrolliert – und lässt sich, sauber aufgesetzt, komplett automatisieren.

Was ist die Ortstaxe eigentlich?

Die Ortstaxe (auch Nächtigungsabgabe) beträgt in Wien seit dem 1. Juli 2026 5 % des Nächtigungsentgelts exklusive Umsatzsteuer(davor 3,2 %). Sie wird pro Person und Nacht fällig – aber vom Gesamtpreis der Übernachtung berechnet, nicht pro Kopf. Der Vermieter hebt sie ein, der Gast trägt sie wirtschaftlich.

Wer ist befreit?

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Auszubildende und Studierende während ihrer Ausbildung in Wien
  • Patient:innen in Krankenhäusern oder Kuranstalten
  • Aufenthalte, die aus beruflichen Gründen länger als 3 Monate dauern

Die Befreiung muss dokumentiert werden – Passkopie, Schul- oder Dienstbestätigung. Ohne Beleg gilt der volle Satz.

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Wann und wie melden?

Die Ortstaxe ist quartalsweise an die Magistratsabteilung 6(MA 6) abzuführen. Die Meldung erfolgt online über das Portal „Ortstaxe Wien". Fristen:

  • Q1 (Jän.–März): bis 15. April
  • Q2 (Apr.–Juni): bis 15. Juli
  • Q3 (Juli–Sept.): bis 15. Oktober
  • Q4 (Okt.–Dez.): bis 15. Januar des Folgejahres

Beispielrechnung

Ein Aufenthalt kostet 220 € brutto pro Nacht. Netto (10 % USt) sind das 200 €. Ortstaxe: 200 × 5 % = 10,00 € pro Nacht. Bei sieben Nächten: 70,00 €. Das erscheint als eigene Position auf der Gastrechnung.

Was passiert bei Falschmeldung?

Die MA 6 gleicht Meldungen regelmäßig mit Buchungsdaten der Plattformen ab (Wien hat entsprechende Datenschnittstellen). Wer Nächtigungen unterschlägt, zahlt nach – zuzüglich Verspätungszuschlag und im wiederholten Fall Verwaltungsstrafe bis 21.000 €.

Was Goldnest übernimmt

Wir buchen jede Nacht automatisch in die Ortstaxenerfassung, prüfen Befreiungsgründe, verwalten die Belege, geben die Quartalsmeldung fristgerecht ab und überweisen den Betrag direkt aus dem Treuhandkonto. Sie bekommen am Quartalsende eine einzige, saubere Aufstellung.

Häufige Fragen

Antworten in Kürze

Wie hoch ist die Ortstaxe in Wien?
5 % des Nächtigungsentgelts exklusive Umsatzsteuer, ohne Frühstück oder Zusatzleistungen.
Wer ist von der Wiener Ortstaxe befreit?
Kinder unter 15, Studierende, Krankenhauspatient:innen und beruflich bedingte Aufenthalte über 3 Monate – jeweils mit Nachweis.
Wann muss die Ortstaxe an die MA 6 abgeführt werden?
Quartalsweise, jeweils bis zum 15. des Folgemonats (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.).
Was passiert bei unvollständiger Ortstaxenmeldung?
Nachzahlung, Verspätungszuschlag und im wiederholten Fall Verwaltungsstrafe bis 21.000 €. Wien gleicht Meldungen mit Buchungsdaten der Plattformen ab.

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