Airbnb-Einkünfte sind in Österreich steuerpflichtig – ausnahmslos. Wer sie nicht deklariert, riskiert Nachzahlungen samt Zuschlägen und im Zweifel eine Finanzstrafe. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar, und mit sauberer Buchhaltung bleibt effektiv deutlich mehr übrig, als viele Eigentümer annehmen.
Drei Steuern greifen ineinander
- Einkommensteuer – auf den Nettogewinn
- Umsatzsteuer – ab bestimmten Umsatzschwellen
- Ortstaxe Wien – 5 % des Nächtigungspreises
Einkommensteuer: Vermietung oder Gewerbe?
Der Fiskus trennt scharf zwischen Vermietung und Verpachtung(§ 28 EStG) und gewerblicher Beherbergung (§ 23 EStG). Wer nur die Wohnung überlässt – ohne Frühstück, ohne tägliche Reinigung – bleibt im Regelfall bei der Vermietung. Wer hotelartige Zusatzleistungen bietet, rutscht in die Gewerblichkeit. Der Unterschied betrifft die Sozialversicherung, die Buchführungspflicht und die Verlustverrechnung.
Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung
Für Beherbergung gilt in Österreich der ermäßigte Steuersatz von 10 %. Unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 € Jahresumsatz(ab 2025) können Sie sich befreien lassen – dann darf allerdings keine Vorsteuer aus Möblierung, Reinigung oder Verwaltung geltend gemacht werden. In vielen Wiener Konstellationen ist der Verzicht auf die Befreiung die günstigere Wahl.
Sie möchten Ihre Wiener Wohnung ohne Aufwand vermieten? Goldnest übernimmt die vollständige Bewirtschaftung – Inserat, Preise, Gäste, Reinigung und Compliance. Erfolgsbasiert, ohne Setup-Kosten.
Unverbindliches Gespräch anfragenAbsetzbare Ausgaben – vollständige Liste
- Reinigung und Wäsche (auch pauschal)
- Verwaltungskosten (auch Goldnest-Provision)
- Plattform- und Zahlungsgebühren (Airbnb, Booking, Stripe)
- Möblierung – als Sofortabschreibung oder AfA (typ. 10 Jahre)
- Reparaturen, Instandhaltung, Kleinausstattung
- Anteilige Betriebskosten, Strom, Internet, Heizung
- Anteilige Grundsteuer, Versicherung
- Abschreibung des Gebäudes: 1,5 % pro Jahr (§ 16 EStG)
Ortstaxe Wien – separat behandelt
Die Ortstaxe (5 % des Nächtigungspreises exkl. USt) ist keine Betriebsausgabe, sondern ein durchlaufender Posten: Sie wird vom Gast eingehoben und quartalsweise an die MA 6 abgeführt. Details siehe unseren separaten Ratgeber zur Ortstaxe.
Beispielrechnung: Wiener Altbauwohnung 60 m²
Bruttoumsatz 40.000 € p. a., 10 % USt = 3.636 € abgeführt, effektive Nettomiete rund 36.000 €. Nach Reinigung, Wäsche, Plattformgebühren, Verwaltung und Gebäude-AfA bleibt ein Bemessungsgewinn von typischerweise 18.000–22.000 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz: rund 8.500 € Einkommensteuer. Netto nach allen Steuern: ca. 25.000 €.
Was Goldnest übernimmt
Wir übermitteln monatlich alle steuerlich relevanten Belege und Umsatzlisten in dem Format, das Ihre Steuerberatung verarbeiten kann. Die Ortstaxe rechnen wir vollständig ab. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer auf Kurzzeitvermietung spezialisierten Wiener Kanzlei her.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr und auf Basis der Rechtslage 2026.



