Steuer

Airbnb & Steuer in Österreich – der Praxis-Leitfaden

Wie Airbnb-Einkünfte in Österreich versteuert werden – Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Ortstaxe. Mit Beispielrechnung und vollständiger Ausgabenliste.

Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Wiener Altbau-Schreibtisch mit Papieren – Sinnbild sauberer Buchführung bei Kurzzeitvermietung

Airbnb-Einkünfte sind in Österreich steuerpflichtig – ausnahmslos. Wer sie nicht deklariert, riskiert Nachzahlungen samt Zuschlägen und im Zweifel eine Finanzstrafe. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar, und mit sauberer Buchhaltung bleibt effektiv deutlich mehr übrig, als viele Eigentümer annehmen.

Drei Steuern greifen ineinander

  1. Einkommensteuer – auf den Nettogewinn
  2. Umsatzsteuer – ab bestimmten Umsatzschwellen
  3. Ortstaxe Wien – 5 % des Nächtigungspreises

Einkommensteuer: Vermietung oder Gewerbe?

Der Fiskus trennt scharf zwischen Vermietung und Verpachtung(§ 28 EStG) und gewerblicher Beherbergung (§ 23 EStG). Wer nur die Wohnung überlässt – ohne Frühstück, ohne tägliche Reinigung – bleibt im Regelfall bei der Vermietung. Wer hotelartige Zusatzleistungen bietet, rutscht in die Gewerblichkeit. Der Unterschied betrifft die Sozialversicherung, die Buchführungspflicht und die Verlustverrechnung.

Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung

Für Beherbergung gilt in Österreich der ermäßigte Steuersatz von 10 %. Unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 € Jahresumsatz(ab 2025) können Sie sich befreien lassen – dann darf allerdings keine Vorsteuer aus Möblierung, Reinigung oder Verwaltung geltend gemacht werden. In vielen Wiener Konstellationen ist der Verzicht auf die Befreiung die günstigere Wahl.

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Absetzbare Ausgaben – vollständige Liste

  • Reinigung und Wäsche (auch pauschal)
  • Verwaltungskosten (auch Goldnest-Provision)
  • Plattform- und Zahlungsgebühren (Airbnb, Booking, Stripe)
  • Möblierung – als Sofortabschreibung oder AfA (typ. 10 Jahre)
  • Reparaturen, Instandhaltung, Kleinausstattung
  • Anteilige Betriebskosten, Strom, Internet, Heizung
  • Anteilige Grundsteuer, Versicherung
  • Abschreibung des Gebäudes: 1,5 % pro Jahr (§ 16 EStG)

Ortstaxe Wien – separat behandelt

Die Ortstaxe (5 % des Nächtigungspreises exkl. USt) ist keine Betriebsausgabe, sondern ein durchlaufender Posten: Sie wird vom Gast eingehoben und quartalsweise an die MA 6 abgeführt. Details siehe unseren separaten Ratgeber zur Ortstaxe.

Beispielrechnung: Wiener Altbauwohnung 60 m²

Bruttoumsatz 40.000 € p. a., 10 % USt = 3.636 € abgeführt, effektive Nettomiete rund 36.000 €. Nach Reinigung, Wäsche, Plattformgebühren, Verwaltung und Gebäude-AfA bleibt ein Bemessungsgewinn von typischerweise 18.000–22.000 €. Bei 42 % Grenzsteuersatz: rund 8.500 € Einkommensteuer. Netto nach allen Steuern: ca. 25.000 €.

Was Goldnest übernimmt

Wir übermitteln monatlich alle steuerlich relevanten Belege und Umsatzlisten in dem Format, das Ihre Steuerberatung verarbeiten kann. Die Ortstaxe rechnen wir vollständig ab. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer auf Kurzzeitvermietung spezialisierten Wiener Kanzlei her.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr und auf Basis der Rechtslage 2026.

Häufige Fragen

Antworten in Kürze

Muss ich Airbnb-Einnahmen in Österreich versteuern?
Ja, ausnahmslos. Es gibt keinen Freibetrag für Kurzzeitvermietung. Die Einkünfte gehören in die Einkommensteuererklärung, je nach Ausgestaltung als Vermietung oder als Gewerbebetrieb.
Wann greift die Umsatzsteuer bei Airbnb in Wien?
Ab 55.000 € Jahresumsatz sind Sie umsatzsteuerpflichtig (10 % ermäßigt für Beherbergung). Darunter ist die Kleinunternehmer-Befreiung möglich – lohnt aber oft nicht, weil dann keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Ist die Ortstaxe eine Betriebsausgabe?
Nein. Die Ortstaxe (5 % in Wien) ist ein durchlaufender Posten. Sie wird vom Gast eingehoben und quartalsweise an die MA 6 abgeführt.
Wie hoch ist die Gebäude-AfA für vermietete Wohnungen?
1,5 % pro Jahr auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises (§ 16 EStG). Möbel werden separat auf 10 Jahre oder als Sofortabschreibung geltend gemacht.

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