Recht

Kurzzeitvermietung Wien – rechtlicher Rahmen 2026

Was Wiener Eigentümer 2026 wissen müssen: Widmung, 90-Tage-Regel, Ausnahmebewilligung und Meldepflicht – kompakt und praxisnah erklärt.

Aktualisiert am · 8 Min. Lesezeit

Wiener Altbau-Fassade mit Stuckdetails – Sinnbild rechtssicherer Kurzzeitvermietung in Wien

Die Kurzzeitvermietung – Airbnb, Booking, direkte Buchung – ist in Wien grundsätzlich erlaubt, aber an klare Regeln gebunden. Wer sie ignoriert, riskiert Strafen bis 50.000 €, Auflagen der Baubehörde und im schlimmsten Fall die Rückabwicklung sämtlicher Einnahmen. Wer sie kennt, vermietet rechtssicher und ohne Angst vor dem nächsten Anrainer-Schreiben.

Der rechtliche Rahmen 2026 – ein Überblick

Vier Regelwerke greifen zusammen: die Wiener Bauordnung, das Wiener Tourismusförderungsgesetz, das Meldegesetz und die Gewerbeordnung. Jedes hat einen eigenen Schwerpunkt – gemeinsam bilden sie den Rahmen, in dem Ihre Vermietung stattfindet.

1. Widmung: Wohnzweck vs. gewerbliche Nutzung

Die Wiener Bauordnung unterscheidet zwischen Wohnungen zu Wohnzwecken und solchen für gewerbliche Beherbergung. Kurzzeitvermietung über wenige Tage fällt seit der Novelle 2018 in Wohnzonen unter den zweiten Fall – und Wohnzonen umfassen den Großteil des dicht besiedelten Wiener Stadtgebiets. Ohne Ausnahmebewilligung ist dort keine gewerbliche Beherbergung zulässig.

2. Die 90-Tage-Regel

Ein Eigennutzer darf seine tatsächlich genutzte Hauptwohnung bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr kurzzeitvermieten, ohne dass dies als gewerbliche Beherbergung gilt. Diese Grenze ist streng: Sie bezieht sich auf Nächte, nicht auf Buchungen, und wird von der Stadt Wien datenbasiert kontrolliert.

3. Zinshaus & Wohnungseigentum

Bei Zinshäusern oder in Wohnungseigentumsobjekten kommen zusätzlich zivilrechtliche Fragen dazu: Der Mietvertrag oder die Hausordnung kann Kurzzeitvermietung ausschließen, und für Änderungen der Widmung braucht es die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer.

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Ausnahmebewilligung nach § 129b Wiener Bauordnung

Wer ganzjährig gewerblich vermieten möchte, benötigt in Wohnzonen eine Ausnahmebewilligung. Sie wird individuell geprüft – ausschlaggebend sind Widmungslage, Nachbarschaftsverträglichkeit, Brandschutz und die Beeinträchtigung der Wohnfunktion des Hauses. Der Weg über die MA 37 dauert typischerweise 3–6 Monate.

Meldepflicht: jeder Gast, jeder Aufenthalt

Jeder Gast muss binnen 24 Stunden im Gästeblatt erfasst und der Behörde digital übermittelt werden (Meldegesetz 1991, § 5). Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren. Wer das nicht sauber führt, verliert im Prüffall automatisch – Wien hat eigene Ermittlungsteams für diesen Bereich.

Praxis: Was heißt das für Ihre Wohnung?

  • Ihre Hauptwohnung in einer Wohnzone: 90 Tage im Jahr problemlos möglich, Ortstaxe und Meldung sind Pflicht.
  • Zweitwohnsitz / Anlagewohnung in einer Wohnzone: Ausnahmebewilligung notwendig, sonst nur langfristige Vermietung.
  • Ganzes Zinshaus: hier lohnt fast immer die Umwidmung oder ein hybrides Modell (mittelfristig möbliert plus wenige Kurzaufenthalte).
  • Wohnung in einer Nutzungswidmung "Beherbergung": keine Bewilligung nötig, dafür Gewerbeanmeldung.

Was Goldnest übernimmt

Wir prüfen für jedes Mandat die Widmungslage im Wiener Kulturgüterkataster, klären die Gewerbefrage, holen bei Bedarf die Ausnahmebewilligung ein und führen die vollständige digitale Gäste- und Ortstaxenmeldung. Sie unterschreiben einen einzigen Bewirtschaftungsauftrag – die Rechtssicherheit bleibt vollständig auf unserer Seite.

Häufige Fragen

Antworten in Kürze

Wie viele Tage darf ich meine Wohnung in Wien über Airbnb vermieten?
Ohne Ausnahmebewilligung: 90 Tage pro Jahr, sofern es sich um Ihre Hauptwohnung handelt. Für längere Zeiträume oder Anlagewohnungen brauchen Sie eine Ausnahmebewilligung nach § 129b der Wiener Bauordnung.
Braucht jede Airbnb-Vermietung in Wien eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Wer nur die Wohnung überlässt und keine hotelartigen Zusatzleistungen anbietet, bleibt bei der Vermietung nach § 28 EStG. Frühstück oder tägliche Reinigung machen aus der Vermietung ein Gewerbe.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Wiener Regeln?
Verwaltungsstrafen bis 50.000 € pro Fall, Auflagen der MA 37 und im Zweifel die Rückabwicklung der Einnahmen. Wien hat für diesen Bereich eigene Ermittlungsteams.
Wie lange dauert eine Ausnahmebewilligung?
Von der Antragstellung bis zum Bescheid der MA 37 typischerweise 3–6 Monate. Goldnest bereitet den Antrag vollständig vor und begleitet ihn.

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